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Zeitungartikel: Zeitschrift Karriere Ausgabe 10/2006 S. 58 Bericht über den Vergleich Bachelor mit TFW & TBW - Click - ================================================ Spiegel Online vom 03. November 2004 BACHELOR MADE IN GERMANY - Der große Titel-Wirrwarr - Click - ================================================ Emails/Briefe: Info aus Februar 2006 Sehr geehrter Herr …, leider können wir Ihnen kein vollständig in englischer Sprache abgefasstes Zeugnis ausstellen. Die anliegende Übersetzungshilfe stellen wir Ihnen aber gerne zur Verfügung. Wir weisen Sie nachdrücklich darauf hin, dass diese Übersetzungshilfe KEIN Zeugnis ist und Ihnen auch kein neuer Titel verliehen wird. Es gibt für die deutsche Bezeichnung „Technischer Betriebswirt/-in IHK“ keine öffentlich- rechtlich zugelassene Übersetzung. Die IHK kann aus folgenden Gründen diesen Abschluss NICHT mit „Master of Technical Management (CCI)“ übersetzen: 1. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag offiziell mitgeteilt, dass eine derartige Übersetzung mit dem Hochschulrahmengesetz nicht zu vereinbaren sei, und drohte an, dass die Länder dies als Ordnungswidrigkeit verfolgen könnten. 2. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur bestätigt in einem an uns gerichteten Schreiben die Auffassung der KMK und wies ausdrücklich darauf hin, dass auch derjenige ordnungswidrig handelt, der Bezeichnungen verleiht, die Hochschulgraden zum Verwechseln ähnlich sind. (§ 141 Abs. 1 Niedersächsisches Hochschulgesetz). 3. Es gibt einen verbindlichen Beschluss des Berufsbildungsausschusses der IHK Hannover, wonach der Gebrauch von englischsprachigen akademischen Graden bei Fort- und Weiterbildungsprüfungen nicht empfohlen wird. Wir bedauern Ihnen keine günstigere Mitteilung geben zu können. Mit freundlichen Grüßen IHK Hannover ================================================ Auszug aus den
"What
the hell can a Fachwirt do in my company?" Diese Frage stellt sich ein
ausländischer Unternehmer. Bildungsabschlüsse müssen heute auch eine
europaweite Beschäftigungsfähigkeit fördern. Voraussetzung hierfür ist, dass
die Abschlüsse für den europäischen Arbeitsmarkt übersetzbar und transparent
werden, was durch die Verwendung europaweit anerkannter Abschlussbezeichnungen
erreicht wird. Daher sollen künftig IHK-
Quelle: Leitlinien Berufliche Weiterbildung DIHK |